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Vermögenswirksame Leistungen: 560 Euro von Chef & Staat für deinen ETF-Sparplan

Vermögenswirksame Leistungen: 560 Euro von Chef & Staat für deinen ETF-Sparplan

Stell dir vor, du kannst dir ein Vermögen aufbauen, ohne einen einzigen Cent von deinem eigenen Geld dafür zu verwenden. Klingt wie Magic? Ja tatsächlich, ist aber in Deutschland absolut möglich.

Das Zauberwort heißt „Vermögenswirksame Leistungen (VWL)“ und mit der Zutat „Arbeitnehmersparzulage“ köchelt ein Sud, der mit dem Zinseszinseffekt zu einem großen Kessel Zaubertrank heranwachsen kann.

Der Zauber geht so: Dein Arbeitgeber wirft monatlich freiwillig Geld in den Kessel. Der Staat schüttet noch eine Extraportion nach. Und die Zeit rührt das Ganze über Jahre hinweg um, bis aus ein paar Tropfen plötzlich ein ordentlicher Schluck geworden ist. Bis zu 560 Euro pro Jahr, ohne dass du selbst auch nur einen Löffel beigesteuert hast.

Der einzige Zauberspruch, den du dafür sprechen musst: aktiv werden. Die meisten wissen leider gar nicht, dass VL existiert, oder haben keine Lust auf drögen Papierkram.

Lass mich mit der allerwichtigsten Frage starten:

Kann ich mit VL und Arbeitnehmersparzulage einen ETF-Sparplan starten?

Ja. Ja. Ja!!! Du kannst die vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF-Sparplan stecken und hast dafür sogar Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, vorausgesetzt, dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 40.000 Euro (Singles) beziehungsweise 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Paare). Beides zusammen kann bis zu 560 Euro pro Jahr ausmachen. Was aus diesem geschenkten Geld im Laufe vieler Jahre werden kann, wirst du gleich lesen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen denn überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt freiwillig für deinen Vermögensaufbau zahlt. Wichtig: Du bekommst dieses Geld üblicherweise nicht ausgezahlt, sondern es fließt direkt in eine Anlageform deiner Wahl.

Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Soldaten, sofern Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag das vorsehen. Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, VWL sind eine freiwillige Leistung. Das heißt für dich konkret: Frag aktiv nach, niemand drückt dir das Geld ungefragt in die Hand.

Frag deinen Arbeitgeber aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen! (Denn du kannst nur gewinnen.)

VL gelten steuerlich als Teil deines Lohns und werden entsprechend versteuert.

Der 40-Euro-Mythos

Fast überall liest du, 40 Euro im Monat seien die Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen. Das ist falsch. Streng genommen gibt es keine gesetzliche Deckelung. Die 40 Euro haben sich bei vielen Unternehmen einfach als üblicher Wert etabliert und werden dadurch fälschlich für ein Maximum gehalten. Theoretisch kann dein Arbeitgeber auch mehr zahlen, in der Praxis ist das aber selten.

Wie investierst du vermögenswirksame Leistungen am besten?

In einen ETF-Sparplan natürlich!

Vermögenswirksame Leistungen darfst du in mehrere Anlageformen stecken:

  • Bausparvertrag
  • Tilgung einer Baufinanzierung
  • Banksparplan oder
  • Aktienfonds-/ETF-Sparplan.

Bausparvertrag und Wohnungsbauprämie sind eigene Themen für sich, dazu findest du an anderer Stelle mehr.

Du kennst mich: ich bin Börsenjunkie. Deshalb konzentriere ich mich in diesem Beitrag auf die Variante mit der besten Renditechance und der höchsten Förderung: den ETF-Sparplan.

Vermögenswirksame Leistungen sind in einem ETF-Sparplan am besten aufgehoben.

Ob aktiv gemanagter Aktienfonds oder passiver Indexfonds, sprich ETF, spielt für die Förderhöhe keine Rolle, für deine Kosten und deine Rendite auf lange Sicht aber sehr wohl. ETFs sind günstiger und schlagen aktive Fonds langfristig in den allermeisten Fällen.

Welchen ETF solltest du also auswählen? Die einfachste und für jeden sinnvollste Antwort: einen, der möglichst breit über die gesamte Welt investiert. Ein ETF auf den MSCI All Country World oder den FTSE All-World bildet tausende Unternehmen aus aller Welt gleichzeitig ab. Damit streust du dein Risiko automatisch, ohne selbst einzelne Aktien auswählen zu müssen.

Wer bekommt wie viel vom Staat dazu?

Nicht nur dein Arbeitnehmer zahlt dir mit den VL (freiwillig) einen kleinen Betrag für deinen Vermögensaufbau; der Staat gibt sogar noch etwas dazu!

Die Arbeitnehmersparzulage für deinen ETF-Sparplan beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro Einzahlung pro Jahr, also bis zu 80 Euro pro Jahr.

Die Arbeitnehmersparzulage kann dir nochmal bis zu 80 Euro pro Jahr einbringen.

Es gibt die Arbeitnehmersparzulage aber nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt: 40.000 Euro für Singles, 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Entscheidend ist hier ein Detail, das viele übersehen: Es zählt nicht dein Bruttogehalt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Gerade mit Kindern sinkt dieser Wert durch Freibeträge oft deutlich. Schau also lieber in deinen Steuerbescheid, bevor du dich vorschnell als „verdient zu viel“ abstempelst.

Die 7-Jahre-Bindung

Vermögenswirksame Leistungen-Verträge laufen klassischerweise 7 Jahre: 6 Jahre wird eingezahlt, ein Jahr ruht der Vertrag. Erst danach kannst du frei über das Geld verfügen.

Bei einem Jobwechsel läuft der Vertrag in der Regel weiter, du musst nur deinen neuen Arbeitgeber informieren. Kündigst du vorzeitig und hattest Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, verfällt diese, da sie erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt wird.

Vergiss nicht: Die Sparzulage musst du beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage wird natürlich nicht automatisch ausgezahlt. Du beantragst sie jährlich über deine Steuererklärung, dein Anbieter übermittelt die nötigen Daten ans Finanzamt. Gut zu wissen: Verpasst du ein Jahr, kannst du die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen.

vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Das Rechenbeispiel: Was am Ende wirklich rauskommt

Nehmen wir an, dein Arbeitgeber zahlt die üblichen 40 Euro im Monat in deinen ETF-Sparplan. Bei einer angenommenen Rendite von 8 Prozent pro Jahr (einem historisch realistischen Wert für einen marktbreiten Aktienindex), sieht das nach den typischen 7 Jahren Vertragslaufzeit so aus:

  • Nach 6 Jahren Einzahlung: 3.674 Euro (2.880 Euro Einzahlungen plus 793,83 Euro Zinsen)
  • Nach dem siebten, einzahlungsfreien Ruhejahr: 3.968 Euro
  • Plus Arbeitnehmersparzulage über 6 Jahre (80 Euro pro Jahr): 480 Euro

Zusammen macht das 4.448 Euro, ohne dass du selbst einen Cent eingezahlt hast!

Wichtig dabei: Diese Rechnung ist eine Modellrechnung ohne Steuern und ohne Depotgebühren. In der Realität fallen am Ende Kapitalertragsteuer und während der Laufzeit Gebühren an, das tatsächliche Ergebnis liegt also etwas niedriger, außerdem kann die Rendite schwanken.

Nach 7 Jahren bringen dir VL +. Arbeitnehmersparzulage + Zinseszinseffekt um die 4000 Euro. Ohne, dass du einen einzigen Cent dazugezahlt hast!

Und jetzt kommt der Teil, der besonders für junge Berufseinsteigerinnen spannend ist: Diese 4.448 Euro musst du nach den 7 Jahren nicht anfassen. Lässt du sie einfach im Depot weiter investiert, werden daraus bei 8 Prozent Rendite über weitere 40 Jahre rund 96.631 Euro. Für eine Auszubildende, die mit 16 oder 18 startet, ist das bis zur Rente ein vollkommen realistischer Zeitraum. Auch hier gilt: ohne Steuern und Gebühren gerechnet.

Und mit dem VL-Vertrag selbst muss nach den 7 Jahren auch nicht Schluss sein. Du kannst direkt den nächsten anschließen oder einfach in Eigenregie mit deinem eigenen Geld weitersparen.

>> Apropos Vermögensaufbau mit staatlichen Zulagen. Kennst du schon das Altersvorsorgedepot? Das ist sogar der noch größere Hebel für deinen Vermögensaufbau. Schau dich schnell in meiner Übersicht über das Altersvorsorgedepot um.

So eröffnest du deinen VL-ETF-Sparplan

In der Praxis läuft das so:

1. VL-fähiges Depot eröffnen. 

Das ist tatsächlich leichter gesagt als getan. Es gibt nur ganz wenige Anbieter, dafür umso mehr Vermittler, die auch nur auf die wenigen Anbieter zugreifen. Neo-Broker bieten VL-fähige Depots jedenfalls nicht an, und klassische Broker bis auf wenige Ausnahmen auch nicht.

Meine Empfehlung: geh zu Finvesto. Die bieten eine große ETF-Auswahl und unkomplizierte Abwicklung.

2. Bescheinigung an deinen Arbeitgeber weiterleiten

Du bekommst vom Anbieter ein Formular mit allen nötigen Daten, das du an deine Personalabteilung weiterleitest. Ab dann fließt das VWL-Geld automatisch monatlich in deinen Sparplan.

3. Beantrage die Sparzulage.

Nun beantragst du die Arbeitnehmersparzulage einmal jährlich über die Anlage VL in deiner Steuererklärung. Dein VL-Anbieter übermittelt die Bescheinigung über deine Einzahlungen elektronisch ans Finanzamt, in der Anlage VL trägst du dann die Eckdaten ein.

Fazit: Der Zauber „vermögenswirksame Leistungen“ wirkt nur, wenn du ihn auch sprichst

Der Trank ist angerichtet, die Zutaten liegen bereit: dein Arbeitgeber, der Staat und die Zeit. Aber Zaubertränke brühen sich nicht von selbst, irgendjemand muss das Rezept tatsächlich in die Hand nehmen. Und das bist du.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine der wenigen echten Geschenke im deutschen Finanzsystem: bis zu 560 Euro pro Jahr, ohne einen einzigen eigenen Cent. Über sieben Jahre und mit etwas Zinseszins-Geduld wird daraus ein Depot im vierstelligen Bereich. Und lässt du es danach einfach weiterlaufen, kann nach 40 Jahren sogar eine sechsstellige Summe stehen.

Der einzige Haken am ganzen Zauber: Du musst ihn aktiv herbeirufen. Niemand füllt dir den Kessel von sich aus. Also frag bei deinem Arbeitgeber nach, eröffne dein VL-fähiges Depot, und lass Chef, Staat und Zeit den Rest erledigen.

Kleinvieh macht Mist, hieß es früher. Heute macht es ETF-Depots.

FAQ

Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen ETF-Sparplan investieren?

Ja. Du kannst deine VL in einen ETF-Sparplan stecken und hast dafür sogar Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, vorausgesetzt, dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 40.000 Euro (Singles) beziehungsweise 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Paare).

Wie viel vermögenswirksame Leistungen bekomme ich maximal vom Arbeitgeber?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. 40 Euro im Monat haben sich nur als üblicher Wert in vielen Unternehmen etabliert, dein Arbeitgeber kann theoretisch auch mehr zahlen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage für einen ETF-Sparplan?

20 Prozent auf maximal 400 Euro Einzahlung pro Jahr, also bis zu 80 Euro pro Jahr, sofern du die Einkommensgrenze einhältst.

Wie lange ist mein Geld bei vermögenswirksamen Leistungen gebunden?

VL-Verträge laufen klassischerweise 7 Jahre: 6 Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhephase. Erst danach kannst du frei über das Geld verfügen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Einmal jährlich über die Anlage VL in deiner Steuererklärung. Dein Anbieter übermittelt die Bescheinigung über deine Einzahlungen elektronisch ans Finanzamt, du trägst die Eckdaten in der Anlage VL ein. Verpasst du ein Jahr, kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen.

Lohnt sich das mit den vermögenswirksamen Leistungen überhaupt?

Ja, auf jeden Fall. Es ist Geld, das dein Arbeitgeber dir freiwillig zusätzlich zum Gehalt schenkt, dazu kommt möglicherweise noch die staatliche Förderung. Selbst ohne Sparzulage bleibt es geschenktes Kapital, das sich über die Jahre durch den Zinseszinseffekt vermehrt, ohne dass dich das einen eigenen Cent kostet.

Kann ich zwei VL-Verträge haben?

Ja. Nach Ablauf der 7-jährigen Laufzeit musst du mit deinem VL-Vertrag nicht aufhören. Du kannst direkt einen neuen anschließen, am besten schon nach dem sechsten Jahr, damit du nahtlos weitersparst, ohne ein Jahr lang auf die Einzahlungen deines Arbeitgebers zu verzichten.

Bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage auch, wenn mein Arbeitgeber keine vermögenswirksame Leistungen zahlt?

Ja, aber das Geld muss trotzdem formal über deinen Arbeitgeber laufen. Du kannst eine Gehaltsumwandlung vereinbaren, dabei wird ein Teil deines Nettogehalts statt ausgezahlt direkt in deinen VL-Vertrag eingezahlt. Eine private Überweisung von deinem eigenen Konto ist dagegen nicht förderfähig, das Geld muss immer den Umweg über den Arbeitgeber nehmen.

Hallo, hier schreibt Karina!

Hi, ich bin Karina Metzdorf: zertifizierte Börsenhändlerin und Finanzanlagenfachfrau (IHK), Diplom-Ingenieurin und seit 2012 aktive Investorin mit eigenem Depot.

Ich investiere selbst in Aktien, ETF und Bitcoin und teile hier mein Wissen mit dir: praxisnah, mit System und einer Prise Humor.

Ich bin regelmäßig zu Gast als TV-Expertin bei ntv und schreibe eine monatliche Kolumne für Finanzielle.

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