Das Altersvorsorgedepot klingt nach einer tollen Sache: staatliche Förderung, ETF-Rendite, endlich eine Riester-Alternative, die funktioniert. Aber eine Frage beschäftigt jetzt schon viele, bevor die konkreten Produkte Anfang 2027 an den Start gehen: Was passiert mit meinem Geld, wenn ich sterbe?
Wie kann ich das Altersvorsorgedepot vererben?
Die kurze Antwort: Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Aber es kommt sehr darauf an, wann du stirbst und welches Auszahlungsmodell du gewählt hast. Wer das nicht weiß, erlebt oder hinterlässt eine böse Überraschung.
In diesem Beitrag erfährst du:
- Was passiert in der Ansparphase, wenn du stirbst
- Was in der Auszahlungsphase passiert und warum das Auszahlungsmodell entscheidend ist
- Welches Modell ich empfehle und warum
Wichtiger Hinweis vorab: Das Altersvorsorgedepot startet erst im Januar 2027. Das Gesetz wurde im März 2026 vom Bundestag beschlossen und im Mai 2026 vom Bundesrat bestätigt. Einige Details zur Umsetzung, vor allem was die Anbieter konkret anbieten werden, stehen noch nicht fest.
Dieser Beitrag gibt den Stand wieder, wie er gesetzlich geregelt ist.
>> Alles zum Altersvorsorgedepot allgemein findest du hier: Das Altersvorsorgedepot ist ein eigenes Depot
Ansparphase: Was passiert, wenn du vor der Rente stirbst?
In der Ansparphase (solange du noch einzahlst und noch keine Rente beziehst) ist die Lage vergleichsweise klar. Dein angespartes Kapital, also alle Einzahlungen plus die aufgelaufenen Erträge, gehört grundsätzlich zu deinem Nachlass.
Übertragung auf den Ehepartner: der beste Fall
Stirbst du in der Ansparphase und bist verheiratet, kann das gesamte angesparte Kapital ohne Abzüge und steuerneutral auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen werden. Das Geld bleibt also komplett erhalten und läuft im Altersvorsorgedepot deines Partners einfach weiter. Staatliche Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Im besten Fall geht kein Cent verloren: das Kapital wandert mit Zulagen und Förderung ins Altersvorsorgedepot des Ehepartners, unterliegt aber der Erbschaftssteuer.
Auszahlung an andere Erben: möglich, aber mit Haken
Was, wenn du nicht verheiratet bist, oder das Geld an Kinder oder andere Erben gehen soll?
Das ist gesetzlich möglich, aber dann greift die sogenannte förderschädliche Verwendung. Das bedeutet: Alle staatlichen Zulagen und in Anspruch genommenen Steuervorteile müssen vom Erben zurückgezahlt werden. Das eigentliche Kapital und die Erträge bleiben jedoch erhalten.
Im Klartext: Deine Erben bekommen das Geld, aber der Staat holt sich seine Förderung zurück. Je länger du eingezahlt und je mehr Zulagen du erhalten hast, desto größer ist dieser Abzug.
An deine Kinder und andere Erben vererbst du das angesparte Kapital und dessen Erträge, die Zulagen und Steuervorteile müssen aber zurückgezahlt werden. Außerdem fällt ggfs. Erbschaftssteuer an.
| Situation in der Ansparphase | Was Erben bekommen | staatliche Zulagen und steuerliche Förderung |
|---|---|---|
| Übertragung auf Ehepartner (ins AVD) | 100 % des Kapitals | bleibt erhalten |
| Auszahlung an andere Erben | Kapital und Erträge | muss zurückgezahlt werden |
Auszahlungsphase: Hier entscheidet das Modell alles
In der Auszahlungsphase, also wenn du bereits Rentenzahlungen aus dem Altersvorsorgedepot beziehst, hängt alles davon ab, welches Auszahlungsmodell du beim Vertragsabschluss gewählt hast. Denn du hast voraussichtlich zwei Optionen:
- Auszahlung einer lebenslangen Rente
- Auszahlplan bis 85
Welche Option für dich günstiger ist, soll hier nicht im Detail behandelt werden.
Altersvorsorgedepot vererben in Modell 1: Lebenslange Rente
Beim Modell der lebenslangen Rente rechnet dein Anbieter dein Guthaben in eine monatliche Zahlung um, die bis zu deinem Tod läuft, egal wie alt du wirst. Wer 100 wird, bekommt also bis 100 seine monatliche Zahlung.
Das Altersvorsorgedepot vererben kannst du in diesem Fall nicht: Die lebenslange Rente endet mit deinem Tod. Es gibt nichts zu vererben. Das Restkapital, das statistisch gesehen noch im Topf wäre, gehört dann dem Anbieter.
Eine Ausnahme gibt es: die Rentengarantiezeit. Manche Anbieter werden voraussichtlich eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren anbieten. Das bedeutet: Stirbst du innerhalb dieser Garantiezeit, werden die restlichen Rentenzahlungen für die verbleibende Dauer an deine Hinterbliebenen weitergezahlt. Stirbst du nach Ablauf der Garantiezeit, endet die Zahlung mit dir.
| Lebenslange Rente | Was die Erben bekommen |
|---|---|
| Ohne Rentengarantiezeit | Nichts. Die Zahlung endet mit dem Tod |
| Mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) | Restzahlungen für verbleibende Garantiezeit |
Altersvorsorgedepot vererben in Modell 2: Auszahlungsplan bis 85
Beim Auszahlungsplan wird dein Kapital auf monatliche Zahlungen bis zu deinem 85. Geburtstag verteilt. Stirbst du vor deinem 85. Geburtstag, wird das noch nicht ausgezahlte Restkapital an deine Erben ausgezahlt.
Das klingt auf den ersten Blick attraktiver für Erben. Ist es auch, solange du früh stirbst. Aber: Mit 85 endet der Auszahlungsplan. Wenn du danach noch lebst, bekommst du kein Geld mehr aus dem Altersvorsorgedepot. Das ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko: Du wirst älter als dein Geld.
| Auszahlungsplan bis 85 | Was die Erben bekommen |
|---|---|
| Tod vor dem 85. Geburtstag | Restkapital wird ausgezahlt |
| Tod nach dem 85. Geburtstag | Nichts. Das Kapital war bereits aufgebraucht |
Zusätzlich gibt es bei beiden Modellen die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30 % des Depotwerts als Einmalzahlung zu entnehmen, zum Beispiel für eine größere Anschaffung oder die Tilgung eines Kredits. Aber das hat nichts mit diesem Beitrag über das Altersvorsorgedepot vererben zu tun.

Meine Empfehlung: Das Langlebigkeitsrisiko absichern
Denkst du jetzt: Der Auszahlungsplan klingt fairer, weil die Erben mehr bekommen?
Ja, wenn du früh stirbst. Aber ich finde, das ist der falsche Ausgangspunkt für diese Entscheidung.
Denn das größte Risiko im Alter ist nicht, zu früh zu sterben. Dein größtes Risiko ist, zu lange zu leben. Wenn dir das Geld ausgeht, bevor dein Licht ausgeht. Das lässt sich nur mit einer lebenslangen Rente absichern. Der Auszahlungsplan endet mit 85, egal wie fit du noch bist.
Das Langlebigkeitsrisiko kannst du mit einer lebenslangen Rente absichern. Ein Auszahlungsplan endet mit 85, dein Leben vielleicht nicht.
Meine Empfehlung ist deshalb die lebenslange Rente und zwar mit einer Rentengarantiezeit. So sicherst du dich gegen das Langlebigkeitsrisiko ab und gibst deinen Hinterbliebenen trotzdem eine gewisse Absicherung für den Fall, dass du kurz nach Rentenbeginn stirbst.
Noch ein wichtiger Gedanke: Das Altersvorsorgedepot ist nicht inflationsindexiert. Die monatliche Auszahlung bleibt nominal gleich, verliert also über die Jahre real an Kaufkraft. Das gilt aber für beide Modelle gleichermaßen und ist kein Argument für den Auszahlungsplan. Es ist ein Argument dafür, das Altersvorsorgedepot nicht als einzige Einkommensquelle im Alter zu planen, sondern parallel ein normales ETF-Depot weiterzuführen.
Fazit: Vererbbar ja, aber mit Bedingungen
Das Altersvorsorgedepot ist vererbbar, aber nicht automatisch und nicht unbegrenzt. Die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
- Ansparphase: Ehepartner kann alles übernehmen, Förderung bleibt erhalten. Andere Erben bekommen das Kapital, müssen aber die Förderung zurückzahlen.
- Auszahlungsphase – Lebenslange Rente: Nichts zu vererben, falls du nicht eine Rentengarantiezeit vereinbart hast.
- Auszahlungsphase – Auszahlungsplan: Restkapital bis 85 ist vererbbar, aber danach bist du selbst ohne Absicherung.
- Meine Empfehlung: Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit, weil das Langlebigkeitsrisiko das größere Problem ist als die Frage, was du vererben kannst.
>> Du fragst dich gerade, ob du dein Riester-Kapital ins Altersvorsorgedepot übertragen solltest? Das erkläre ich dir hier: Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: deine 3 Optionen
FAQ
Kann ich das Altersvorsorgedepot vererben?
Ja, grundsätzlich schon. Aber es kommt darauf an, wann du stirbst und welches Auszahlungsmodell du gewählt hast. In der Ansparphase geht das Kapital an deine Erben. In der Auszahlungsphase hängt es vom Modell ab: Bei der lebenslangen Rente gibt es nichts zu vererben, beim Auszahlungsplan bis 85 schon.
Was passiert beim Altersvorsorgedepot vererben an den Ehepartner?
Das ist der beste Fall: Das gesamte angesparte Kapital kann in der Ansparphase ohne Abzüge auf das Altersvorsorgedepot des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Die staatlichen Zulagen bleiben erhalten. Erbschaftsteuer kann je nach Höhe des Kapitals trotzdem anfallen.
Müssen Erben beim Altersvorsorgedepot vererben die Förderung zurückzahlen?
Nur wenn das Kapital an andere Erben als den Ehepartner ausgezahlt wird. Dann greift die förderschädliche Verwendung: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Das eigentliche Kapital und die Erträge bleiben aber erhalten.
Ist das Altersvorsorgedepot vererben erbschaftsteuerpflichtig?
Das Kapital gehört zum Nachlass und unterliegt damit grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind. Übersteigt das AVD-Kapital diese Freibeträge, fällt Erbschaftsteuer auf den übersteigenden Betrag an zusätzlich zur eventuellen Rückzahlung der Förderung. Bei größeren Beträgen unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.
Welches Auszahlungsmodell ist beim Altersvorsorgedepot vererben besser für Erben?
Der Auszahlungsplan bis 85 lässt mehr vererben aber nur, wenn du früh stirbst. Die lebenslange Rente lässt sich ohne Rentengarantiezeit gar nicht vererben. Meine Empfehlung trotzdem: lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit. Denn das Langlebigkeitsrisiko (dass dir das Geld ausgeht, bevor dein Leben endet) wiegt schwerer als die Frage, was deine Erben bekommen.
Weitere Fragen beantwortet das BMF auf seiner FAQ-Seite.



